Preise / Finanzierung
Ich berate Sie transparent und ehrlich – und zeige Ihnen auf, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Familie in Frage kommen.

Mögliche Finanzierungsquellen:
01
Jugendamt /
Eingliederungshilfe
Die Finanzierung der Lerntherapie ist nach §35a SGB bei Vorliegen einer anerkannten Teilleistungsstörung nach ICD 10 über die Eingliederungshilfe möglich. Die Kostenübernahme kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Ich berate Sie gerne.
02
Selbstzahlung
Die private Finanzierung erspart Ihnen und Ihrem Kind notwendige Untersuchungen und Antragswege. Ich biete Ihnen ein Monatspaket (Lernstandserhebung, wöchentliche lerntherapeutische Einzelstunden inkl. Vorbereitung und Dokumentation und Arbeitsmaterialien, Elterngespräche, Lehrergespräche, Erstellung von Förderplänen und Gutachten). Das 6-Monatspaket ist entsprechend günstiger.
03
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ist eine finanzielle Unterstützung möglich. Diese Möglichkeit können Familien, die Bürgergeld (Beantragung Lernförderung über das Jobcenter), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag (Sozialamt) erhalten, wenn die Lernförderung notwendig ist, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Ich berate Sie gerne.
04
Steuerliche Absetzbarkeit
Als Eltern können Sie die privaten Kosten für Lerntherapie steuerlich geltend machen: entweder als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG oder als Sonderausgabe nach § 10 EStG.
Lerntherapiepraxis Lernzauberei
Buchenweg 4
98553 Schleusingen/ OT Waldau
Telefon: 0178-6009329
E-Mail: info@lernzauberei.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
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